Allgemeine Mietbedingungen
1 Buchung, Zahlung und Dokumente
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen einer Segelyacht oder eines Katamarans bei Happy Sailing. Nach der Buchung erhält der Mieter umgehend per E-Mail eine Mietbestätigung. Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail muss der Mieter seine Segelerfahrung, eine Kopie eines Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) sowie etwaige Wassersportzertifikate bei Happy Sailing einreichen.
1.2 Bei der Anmietung einer Yacht ab 50 Fuß oder bei Anmietung im Ausland ist ein Bootsführerschein Typ 2 erforderlich, der ebenfalls bei Happy Sailing vom Mieter eingeholt werden muss. Bei Anmietungen im Ausland ist zusätzlich ein UKW-Funkzeugnis erforderlich.
1.3 Nach Erhalt der Mietbestätigung ist die (An-)Zahlung innerhalb von 3 Tagen zu leisten. Eine eventuelle zweite Rate muss spätestens 4 Wochen vor Abreise per Banküberweisung bezahlt werden. Für Yachten in Medemblik erfolgt die Anzahlung per Kreditkartensperrung. Bei Yachten an anderen Standorten erfolgt die Anzahlung per Banküberweisung; in der Regel gleichzeitig mit der zweiten Rate. Auf Anfrage kann diese Anzahlung aber auch später, spätestens 3 Tage vor Abfahrt, geleistet werden.
1.4 Bei Buchungen mit Abfahrt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn ist der gesamte Mietbetrag in einer Rate innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Frist zu zahlen.
- Kündigung des Mietvertrags
Happy Sailing behält sich das Recht vor, den Mietvertrag bei nachgewiesener Unfähigkeit zum Segeln und/oder Führen des Bootes und/oder grober Fahrlässigkeit des Mieters und/oder Gesetzesverstößen fristlos zu kündigen, ohne dass der Vermieter dem Mieter zu Schadensersatz und/oder Rückerstattung des Mietbetrags verpflichtet ist.
- Verfügbarkeit der Yacht
3.1 Der Yachteigentümer verpflichtet sich, seine Yacht zu Beginn der Mietzeit in technisch einwandfreiem Zustand, mit der üblichen Ausrüstung, der vorgeschriebenen Rettungsausrüstung und dem erforderlichen Inventar zur Verfügung zu stellen. Der Yachteigner hat für die Yacht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung inklusive Mietschutz abgeschlossen.
3.2 Der Charterer muss sich vor Abfahrt mit einem gültigen Ausweis, z. B. Reisepass oder Personalausweis, gegenüber dem Eigner ausweisen. Ohne diesen Ausweis kann die Übernahme der Yacht verweigert werden.
3.3 Der Charterer muss die Yacht vor der Übergabe inspizieren und bei Abnahme das Übergabeformular unterschreiben. Eventuelle Schäden an der Yacht sind zu dokumentieren. Nicht dokumentierte Mängel gelten als nach der Übergabe entstanden und liegen in der Verantwortung des Charterers, es sei denn, der Charterer hätte sie vernünftigerweise nicht entdecken können.
3.4 Werden bei der Übergabe Mängel festgestellt, behält sich der Eigner das Recht vor, diese bei Mieten von 1 bis 4 Tagen innerhalb von 24 Stunden bzw. bei längeren Mieten innerhalb von 48 Stunden zu beheben. Die dadurch verlorene Segelzeit wird anteilig auf den Mietpreis entschädigt.
4 Rückgabe der Yacht
4.1 Die Yacht muss vom Mieter rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit in den Heimathafen zurückgebracht werden. Wird die Yacht nicht rechtzeitig im Heimathafen zurückgegeben, trägt der Mieter die Kosten dieser Verspätung, einschließlich der Kosten eventuell wartender Nachmieter. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, 50 € pro Stunde zu berechnen, wenn der Mieter die Yacht verspätet zurückgibt, ohne dass Happy Sailing dies per E-Mail, SMS oder WhatsApp mitgeteilt und genehmigt hat. Wird die Yacht nach der vereinbarten Zeit mit Mitteilung des Mieters und Zustimmung des Vermieters zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen, wobei die zusätzlichen Stunden proportional zur Yachtmiete sind.
4.2 Verlässt der Mieter die Yacht an einem anderen Ort als dem Heimathafen, trägt der Mieter die Kosten für Transport, Fahrt, Arbeitsaufwand und Verzögerungen (einschließlich eventuell wartender Nachmieter). Dieser Abschnitt gilt nicht, wenn der Mieter im Mietvertrag vorab den „Rückholservice“ gewählt hat, bei dem vereinbart wurde, dass Happy Sailing die Yacht vom vereinbarten Endstandort zum Heimathafen zurückfährt.
4.3 Während der Mietzeit auftretende Schäden sind vom Mieter dem Vermieter zu melden. Der Schaden wird von der Kaution abgezogen.
4.4 Während der Mietzeit verloren gegangene Ausrüstung ist vom Mieter zu melden und zu erstatten.
4.5 Im Zweifelsfall oder bei schwer zu deutenden Schäden behält sich der Vermieter/Yachteigner das Recht vor, die Kaution nachträglich zurückzuerstatten, gegebenenfalls unter Abzug entstandener Kosten und/oder Schäden. Dies gilt auch, wenn die Yacht bei schwachem Licht oder Dunkelheit zurückgegeben wird, was die Endabnahme erschwert.
5 Schäden oder Pannen an der Yacht
5.1 Im Falle von Schäden durch Panne, Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme oder Beschädigung der Yacht, des Inventars und des Zubehörs muss der Mieter den Vermieter/Yachteigner so schnell wie möglich kontaktieren.
5.2 Der Mieter gestattet dem Vermieter/Yachteigner und dessen Versicherung, den Schaden vor der Reparatur zu untersuchen.
5.3 Happy Sailing fungiert als Vermittler und verbindet den Mieter mit dem Yachteigner. Der Yachteigner ist dann für die technische Funktionsfähigkeit seiner Yacht sowie die ordnungsgemäße Abwicklung von Schäden und die mögliche Einbehaltung (eines Teils) der Kaution verantwortlich. Jeder Yachteigner hat mit Happy Sailing vertraglich vereinbart, dass sich seine Yacht in einem guten technischen Zustand befindet und den Sicherheitsanforderungen entspricht. Wird die Yacht nicht vom Yachteigner, sondern von Happy Sailing ausgegeben und übernommen, werden etwaige Schadensersatzansprüche und die Kaution über Happy Sailing abgewickelt.
5.4 Nach Rückgabe der Yacht überprüft der Yachteigner (oder eine von ihm beauftragte Person) die Yacht auf Schäden und Mängel. Werden Schäden und/oder Mängel festgestellt, legt er den von der Kaution einzubehaltenden Betrag fest. Kann die Schadenshöhe zu diesem Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß ermittelt werden, behält sich der Yachteigner (oder die von ihm beauftragte Person) oder Happy Sailing das Recht vor, die volle Kaution einzubehalten, bis die Schadenshöhe feststeht. Ein etwaiger Restbetrag wird dann auf das Konto des Charterers zurückerstattet. Etwaige Streitigkeiten in diesem Zusammenhang sind zwischen dem Mieter und dem Yachteigner (oder der im Namen des Yachteigners beauftragten Person) oder, falls die Yacht von Happy Sailing gemietet wird, zwischen dem Mieter und Happy Sailing zu klären.
5.5 Im Falle einer Panne, eines Schadens oder eines anderen Notfalls muss die Küstenwache unter 0900 0111 oder UKW-Kanal 16 kontaktiert werden. Diese wird umgehend die KNRM (Königlich-Niederländische Seenotrettungsanstalt) und alle gewerblichen Parteien informieren. Der Mieter darf nur Hilfe von der KNRM (erkennbar an den Buchstaben „KNRM“ auf dem Beiboot und der Kleidung) annehmen, mit Ausnahme der in 5.6 beschriebenen akuten Notfälle. Darüber hinaus muss Happy Sailing/der Yachteigner umgehend informiert werden.
Im Falle einer Panne, eines Schadens oder eines anderen Schadens, der nicht auf Verschleiß und/oder Wartung zurückzuführen ist, haftet der Mieter für alle (Folge-)Schäden sowie Bergungs-, Rettungs- und Abschleppkosten. Im Versicherungsfall wird die Kaution des Mieters zur Deckung der Selbstbeteiligung der Yachtversicherung verwendet. Für die geltend gemachte Entschädigung haftet der Mieter, es sei denn, er kann nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall ist der Schaden durch die bestehende Versicherung des Bootes gedeckt. Der Mieter muss im eigenen Interesse bei der Annahme von Hilfeleistungen (siehe 5.6) äußerste Sorgfalt walten lassen. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Unigarant-Garantie-/Folgeschadenversicherung.
5.6 Im Falle einer Strandung oder eines Motorschadens muss der Mieter unverzüglich die Küstenwache (siehe 5.5) und den Vermieter/Yachteigner kontaktieren. Die unbefugte Organisation und Annahme von Schlepphilfe jeglicher Art durch ein qualifiziertes und spezialisiertes Unternehmen (mit Ausnahme der KNRM) ohne die Erlaubnis und/oder Beteiligung des Vermieters/Yachteigners erfolgt ausschließlich auf Kosten des Antragstellers oder Mieters, ohne Anspruch auf Kostendeckung durch die bestehende Versicherung der Yacht. Die Annahme von Schlepphilfe durch unbefugte Dritte (mit Ausnahme der KNRM) ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur in akuten Notfällen, in denen das Wohlergehen der Yacht gefährdet ist (Feuer oder Anzeichen eines Sinkens), Lebensgefahr für ihre Insassen, die Umwelt, andere Schiffe und/oder deren Insassen besteht. Der Charterer/Yachteigner ist jederzeit über Notfälle zu informieren.
5.7 Dauern notwendige Reparaturen aufgrund von Schäden durch Abnutzung und/oder mangelhafte Wartung länger als 24 Stunden, hat der Charterer Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises für die Dauer der Nichtverfügbarkeit der Yacht.
6 Segelrevier
6.1 Das Standard-Fahrgebiet umfasst alle niederländischen Binnengewässer, einschließlich IJsselmeer und Markermeer.
6.2 Das Befahren der Gezeitengewässer des Wattenmeers und der Nordsee, maximal 10 Meilen von der Küste entfernt, ist nur mit (digitaler) schriftlicher Genehmigung von Happy Sailing gestattet. Diese Genehmigung wird auf Grundlage ausreichender Erfahrung auf diesen oder ähnlichen Gezeitengewässern erteilt. Der Mieter muss diese daher immer vorab bei Happy Sailing anfordern.
6.3 Reisen in andere Länder müssen vorab schriftlich (digital) mit Happy Sailing besprochen und genehmigt werden, da dies eine Erweiterung des Versicherungsschutzes erfordert. Ausreichende Segelerfahrung auf den entsprechenden oder ähnlichen Gewässern ist auch hier Voraussetzung.
7 Allgemeines
7.1 Dem Yachtcharterer ist es ohne schriftliche Genehmigung von Happy Sailing nicht gestattet:
– sich mit mehr Besatzungsmitgliedern auf der Yacht aufzuhalten als die im Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl,
– an Wettbewerben oder Veranstaltungen teilzunehmen, es sei denn, dies wurde im Voraus ausdrücklich vereinbart,
– ohne die Zustimmung des Charterers/Yachteigners Änderungen an der Yacht und/oder der Ausrüstung vorzunehmen,
– bei ungünstigen Wetterbedingungen oder bei Vorhersage ungünstiger Wetterbedingungen zu segeln,
– auf allen Gewässern zu segeln, wenn die Windstärke oder die über den UKW-Funkkanal oder den UKW-Wetterbericht auf der KNMI-Website (https://www.knmi.nl/nederland-nu/maritiem/marifoon) vorhergesagte Windstärke 6 Beaufort (10,8 Meter pro Sekunde oder mehr) oder Böen von 7 Beaufort (13,9 Meter pro Sekunde oder mehr) für Ihr Segelgebiet beträgt und/oder wenn das KNMI für Ihr Segelgebiet den Code Gelb, Orange oder Rot herausgegeben hat. Segelgebiet. Die Windgeschwindigkeiten können anschließend unter https://www.windwaarnemingen.nl (Quelle: KNMI und RWS) überprüft werden.
– Die Yacht später als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang betreten oder festmachen, es sei denn, der Vermieter/Yachteigner hat zuvor seine Zustimmung erteilt.
– Die Yacht untervermieten oder anderen zur Nutzung überlassen.
7.2 Kosten, die direkt mit der Nutzung der Yacht verbunden sind, einschließlich Hafen-, Brücken-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren, Treibstoff, Beleuchtung usw., gehen zu Lasten des Mieters.
7.3 Die notwendigen Kosten für normale Wartung und Reparaturen, Abschleppen und Bergung aufgrund mechanischer Defekte gehen zu Lasten des Mieters. Sollten solche Kosten anfallen, muss der Mieter/Yachteigner im Voraus kontaktiert und um seine Zustimmung gebeten werden, es sei denn, dies ist aufgrund dieser Umstände unmöglich. Ist dies der Fall, erfolgt eine Erstattung der entstandenen Kosten nur gegen Vorlage aufgeschlüsselter Rechnungen. Der Mieter muss alle ausgetauschten Teile zurücknehmen, es sei denn, dies ist aufgrund dieser Umstände unmöglich. 7.4 Der Mieter erklärt, dass er über ausreichende Segel-, Boots- und Manövriererfahrung verfügt, um die Yacht und ihre Ausrüstung wie ein „guter Skipper“ zu handhaben und die Segelvorschriften zu kennen und einzuhalten.
7.5 Der Mieter ist für die Sicherheit der Yacht und ihrer Insassen verantwortlich.
7.6 Happy Sailing und der Yachteigner haften in keiner Weise für Verletzungen an Bord.
7.7 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände liegen in der Verantwortung des Mieters.
7.8 Happy Sailing behält sich das Recht vor, Buchungen für Mieter unter 25 Jahren abzulehnen.
7.9 Bei widrigen Wetterbedingungen hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (oder einen Teil davon).
8 Stornierung
8.1 Im Falle einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
– bis 12 Wochen vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtmietpreises,
– 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises,
– 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtmietpreises,
– 4 Wochen vor Mietbeginn bis einschließlich Abreisetag: 100 % des Gesamtmietpreises.
Für alle Stornierungen fällt eine Mindestgebühr von 100 € an.
8.2 Happy Sailing kann einen Mietvertrag einseitig kündigen, wenn die Yacht aufgrund von Beschädigung, Diebstahl oder aus anderen Gründen nicht vermietet werden kann und kein geeigneter Ersatz innerhalb der Happy Sailing-Flotte verfügbar ist. Ist eine Ersatzyacht verfügbar, jedoch mit einem niedrigeren oder höheren Mietpreis für den entsprechenden Zeitraum, wird die Differenz dem Mieter erstattet oder in Rechnung gestellt. Der Mieter kann diese Alternative ablehnen. In diesem Fall wird die Miete zurückerstattet und der Mietvertrag gekündigt.
9 Beschwerden
9.1 Beschwerden über das Verhalten des Vermieters sowie über den technischen Zustand, das Inventar und/oder die Ausrüstung des Bootes sind direkt beim Vermieter einzureichen. Beschwerden müssen dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung gemeldet werden.
Allgemeine Mietbedingungen Version 3.5
Bearbeitet Januar 2025
Happy Sailing, Cees Buddingh Hof 114, 1628WK Hoorn, Die Niederlande. Handelskammer 14103842
